Lizenzvereinbarung

DIESES IST EINE RECHTLICHE VEREINBARUNG ZWISCHEN DEM ENDANWENDER ("LIZENZNEHMER") UND DHT UND UNIFIED COMPETENCE ("LIZENZGEBER"). FALLS SIE DEN BEDINGUNGEN DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN, INSTALLIEREN ODER TESTEN SIE DIE SOFTWARE NICHT AUF IHREN PRODUKTIV- ODER TEST-SYSTEMEN. EINE PRODUKTIVE INSTALLATION UND NUTZUNG DER SOFTWARE FÜHRT ZUR ANERKENNUNG DER LIZENZVEREINBARUNGEN. DAHER LESEN SIE BITTE DEN NACHFOLGENDEN TEXT VOLLSTÄNDIG UND GENAU DURCH.


GEGENSTAND DES VERTRAGES

Gegenstand des Vertrages ist die in Dateiform vorliegende Software, inkl. der zugehörigen Programmbeschreibung. DHT und Unified Competence machen darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computer-Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbar ist.


COPYRIGHT

Die Software ist nicht Public Domain oder Freeware. Die DHT- und Unified Competence-Software ist durch die deutschen Urhebergesetze sowie Internationale Vertragsbestimmungen geschützt. Sie dürfen die Software oder Teile davon nicht weiterverbreiten oder ohne Zustimmung verändern.


LIZENZ UND UMFANG DER BENUTZUNG

DHT und Unified Competence gewähren für die Dauer dieses Vertrages das einfache nicht ausschließliche und persönliche Recht (im Folgenden auch als "Lizenz" bezeichnet), die vorliegende Kopie der DHT und Unified Competence-Software auf einem einzelnen Computer und nur an einem Ort zu benutzen. Ist dieser einzelne Computer ein Mehrbenutzersystem, so gilt dieses Benutzungsrecht für alle Benutzer dieses einen Systems. Lizenznehmer dürfen die Software von einem Computer auf einen anderen Computer übertragen, vorausgesetzt, die Software ist jeweils nur auf einem System aktiv. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch DHT oder Unified Competence.
Sie haben die Möglichkeit, die Software mit eingeschränkter Funktionalität zu testen. Eine unlizenzierte Kopie der Software darf nicht tatsächlich zum Verkauf oder zur Präsentation von Produkten oder Dienstleistungen verwendet werden. Im Fall eines Testeinsatzes der Software muss klar deutlich gemacht werden, dass die Software DHT oder Unified Competence gehört.
Eine lizenzierte Kopie der Software kann für einen unbegrenzten Zeitraum ohne monatliche Zahlungen verwendet werden. Für jede installierte Kopie der Software wird eine separate Lizenz benötigt.
Die Software ist für den nicht-exklusiven und übertragbaren Gebrauch lizenziert. Die Software bleibt Eigentum der DHT oder Unified Competence. Ein Lizenzverkauf oder Lizenz-Übergang durch den Endanwender oder Zwischenhändler ist ohne Genehmigung der DHT oder Unified Competences nicht gestattet.
Jeder Empfänger der Lizenz muss diesen Software Lizenzbedingungen zustimmen und muss sich bewusst sein, dass die Software durch DHT oder Unified Competence rechtmäßig ausgestellt wurde.


INHABERSCHAFT AN RECHTEN

Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur die Lizenz zur nicht ausschließlichen Nutzung der Software. Ein Erwerb von Rechten an der Software selbst ist damit nicht verbunden. DHT und Unified Competence behälen sich insbesondere alle Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software vor.


SOFTWARE-VERÄNDERUNGEN

Eine Veränderung des Software-Quelltextes, der Lizenzvereinbarungen oder der Dokumentation ist auch nicht in Auszügen gestattet. Veränderter oder modifizierter Code der Software bleibt weiterhin das geistige Eigentum der DHT oder Unified Competence.


GARANTIEVERZICHT UND VERBINDLICHKEITSEINSCHRÄNKUNG

Die Software und die dazugehörigen Dateien sowie die besonderen Ausgaben und Weiterentwicklungen der Software werden so angeboten "wie sie sind" und ohne ausdrückliche oder indirekte Garantie. Unter keinen Umständen kann DHT oder Unified Competence für etwaige Schäden jeder Art (einschließlich entgangener Gewinne, Geschäftsunterbrechungen oder verlorener Informationen), die durch den Gebrauch oder die Nicht-Verwendbarkeit der Software entstanden sind, zur Verantwortung gezogen werden. Insbesondere übernimmt weder DHT noch Unified Competence Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Erwerber. Das gleiche gilt für die die Software begleitende Beschreibung.


DAUER DES VERTRAGES

Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Das Recht des Lizenznehmers zur Benutzung der Software erlischt automatisch ohne Kündigung, wenn er eine Bedingung dieses Vertrages verletzt. Bei Beendigung des Nutzungsrechtes ist er verpflichtet, die Software wie alle Kopien der Software einschl. etwaiger abgeänderter Exemplare sowie das schriftliche Material zu vernichten.


SCHADENSERSATZ BEI VERTRAGSVERLETZUNGEN

Eine Nichteinhaltung dieser Lizenzvereinbarung zieht eine sofortige Beendigung der Lizenz ohne Rückvergütung nach sich. Diese Lizenz wird ausgelegt und interpretiert entsprechend den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

DHT und Unified Competence machen darauf aufmerksam, dass der Endanwender bzw. Lizenznehmer für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die DHT oder Unified Competence aus einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.


ÄNDERUNG UND AKTUALISIERUNG

DHT und Unified Competence sind berechtigt, Aktualisierungen der Software nach eigenem Ermessen zu erstellen.